Für Privatanleger installiert der Investmentverband BVI (endlich) eine Ombudsstelle für Investmentfonds – Sitz Berlin nahe den Verbraucherschützern – Diese überwachen die Unabhängigkeit der Ombudsmänner - Für Fondssparer kostenlos – Signal für den Anlegerschutz

Das wurde auch Zeit, ist man versucht auszurufen, als die BVI-Meldung über die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle für Investmentfonds auf den Tisch flatterte (www.ombudsstelle-investmentfonds.de - Unter den Linden 42, 10117 Berlin – Tel. 030-6449046-0). Denn andere Adressen im Geld- bzw. Geldeinsammelgeschäft haben entsprechende Einrichtungen schon seit einigen Jahrzehnten, die Privatbanken, die Sparkassen, die Volksbanken, die Versicherungen und, und und. Aber gut, besser spät als nie.

Und einen gegebenen Anlass, also massive Beschwerden, soll es auch nicht geben, wird beim BVI in Frankfurt versichert. Selbst seit der Bekanntgabe der Einrichtung dieser sicher lobenswerten und freiwilligen Einrichtung sei es keinesfalls zu einem massiven Eingang solcher Beschwerden gekommen, wird angemerkt. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Ganz bewusst hat dabei der BVI mit Berlin auch Wert auf eine räumliche Trennung zu seinem Hauptsitz in Frankfurt gewählt. Außerdem sei die Nähe zu den Verbraucherschützern und zur Politik in Berlin ein bewusstes Signal, nämlich für den Anlegerschutz.

 

Schlichtung für Anleger kostenlos

Grundsätzlich ist eine solche, von den Verbraucherschützern hinsichtlich der Unabhängigkeit der Ombudsmänner überwachten Stelle sicher positiv zu werten. Es soll Privatanlegern - also sind nur die Publikumsfonds betroffen, keinesfalls Spezialfonds - die Möglichkeit gegeben werden, Streitigkeiten rund um deutsche Publikumsfonds und Dienstleistungen von Kapitalanlagegesellschaften von einem neutralen Schlichter beilegen zu lassen, und das natürlich kostenlos für den Anleger. Die Ombudsmänner sind unabhängig und dürfen in den letzten Jahren vor ihrer Bestellung weder dem BVI noch einer der Ombudsstelle angeschlossenen Fondsgesellschaft angehört haben. Außerdem müssen die Ombudsmänner über richterliche Expertise verfügen.

Es handelt sich bei dieser Ombudsstelle um eine freiwillige Leistung der Branche im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes. Gleichzeitig dürfte damit, was nicht expressis verbis erklärt wird, die Präsenz des Verbandes in Berlin gestärkt werden sollen, obwohl die Ombudsstelle ja eigentlich nicht vom BVI getragen wird, sondern von den einzelnen Mitgliedsgesellschaften. Diese tragen auch die Kosten, ist zu hören; über die Höhe der erwarteten Kosten ist allerdings derzeit nichts in Erfahrung zu bringen. In Frage kommen für die Teilnahme an dieser Ombudsstelle 49 Fondsgesellschaften, von denen bereits 45 , darunter alle großen Gesellschaften – ihre Teilnahme bestätigt haben. Eine Ablehnung zur Teilnahme hat noch keine Fondsgesellschaft erklärt.

 

Verjährungsfristen ruhen während der Schlichtung

Das Motto ist, so der BVI in Frankfurt, „Schlichten statt Richten“. Prima. Es sollen also einvernehmliche Lösungen erarbeitet werden. Und was erarbeitet wird sind Schlichtungsvorschläge, die eigentlich keine der streitenden Parteien binden. Der Fondssparer muss sich  nicht an den Schlichtungsvorschlag halten. Er kann also immer noch, wenn er meint, das ihm mit dem Schlichtungsvorschlag nicht Recht widerfahre, die Gerichte anrufen, verbunden mit dem dann gegebenen Kostenrisiko, dem er zuvor durch die Anrufung der Ombudsstelle ja hatte aus dem Weg gehen wollen. Ähnliches gilt allerdings auch für die Gegenseite, auch diese ist nicht an den Vorschlag der Ombudsstelle gebunden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass während der Vermittlungszeit der Ombudsstelle die Verjährungsfristen ruhen, die Rechtsposition des Fondssparers bleibt also erhalten.

Bliebe darauf hinzuweisen, dass der unzufriedene Fondssparer sich auch jederzeit mit Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, Graurheidorferstr. 108 in 53117 Bonn (www.bafin.de) wenden kann.

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